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Agentur für Qualitätssicherung, Evaluation und Selbstständigkeit von Schulen
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Startseite > Externe Evaluation > Datenschutz

Datenschutz

Bei der externen Evaluation werden viele Daten aus Befragungen, Gesprächen und anderen Quellen verarbeitet. Da nach dem rheinland-pfälzischen Schulgesetz alle öffentlichen Schulen zur Teilnahme verpflichtet sind, hat der Datenschutz für AQS Priorität. 

 

 

Grundsätze des Datenschutzes

Alle an der externen Evaluation beteiligten Personen sind zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet. Dies beginnt mit dem sparsamen und sorgsamen Gebrauch von Daten.

Bei der Evaluation werden nur solche Daten erhoben, die zur Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.

Grundsätzlich erfolgt die Datenerhebung anonym. Wo bei der Erhebung ein Personenbezug möglich ist, werden alle erforderlichen prozessualen und technischen Verfahren angewandt, um die Daten zu anonymisieren.

Alle Prozessbeteiligten werden rechtzeitig und ausführlich über die Zielsetzung und das Verfahren der Evaluation informiert.

Rechte und Pflichten der Prozessbeteiligten



So anonymisieren wir
unsere Daten

Lehrkräfte

Die Schulleitung und die Lehrkräfte sind nach dem Schulgesetz verpflichtet, an der externen Evaluation mitzuwirken. Dies umfasst die Verpflichtung bei den schriftlichen und mündlichen Befragungen, die erforderlichen Angaben zu machen und bei Einblicknahmen in Lehr- und Lernsituationen mitzuwirken.

 

Schülerinnen und Schüler – Eltern und Sorgeberechtigte

Auch für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und Sorgeberechtigte sieht das Schulgesetz eine hohe Verbindlichkeit für die Mitwirkung vor. Bei der schriftlichen Befragung der Schülerinnen und Schüler, die für Schüler und Eltern nicht zwingend ist, können Eltern und Sorgeberechtigte die Schülerfragebögen vorab in der Schule einsehen. Sollten sie die Teilnahme ihres Kindes an der Befragung ablehnen, so müssen sie dies der Schulleitung rechtzeitig mitteilen. Die Teilnahme an den Gesprächen ist für den Schulelternbeirat und die Schülervertretung freiwillig. Verpflichtend ist die Teilnahme am evaluierten Unterricht.

 

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AQS

Alle bei der AQS beschäftigten oder von ihr beauftragten Personen, die an Erhebung, Auswertung und Aufbewahrung von Daten beteiligt sind, werden regelmäßig über die datenschutzrelevanten Verfahren informiert und haben eine entsprechende Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Datenschutzes unterzeichnet.

 

Externe Teamleitungen, Koreferenten und Schulaufsichtsbeamte

Externe Teamleiterinnen und Teamleiter, Koreferentinnen und Koreferenten sowie Referentinnen und Referenten der Abteilung 3 der ADD werden vor dem Einsatz von der jeweiligen Teamleitung der AQS auf die datenschutzrelevanten Aspekte der Datenerhebung informiert. Für sie gilt, dass sie nicht in der eigenen Schule oder in unmittelbarer Nachbarschaft zur eigenen Schule eingesetzt werden, bzw. in ihrem Aufsichtsbezirk evaluieren.

 

Link zum Landesdatenschutzbeauftragten