Lehrkräfte
Die Schulleitung und die Lehrkräfte sind nach dem Schulgesetz verpflichtet, an der externen Evaluation mitzuwirken. Dies umfasst die Verpflichtung bei den schriftlichen und mündlichen Befragungen, die erforderlichen Angaben zu machen und bei Einblicknahmen in Lehr- und Lernsituationen mitzuwirken.
Schülerinnen und Schüler – Eltern und Sorgeberechtigte
Auch für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und Sorgeberechtigte sieht das Schulgesetz eine hohe Verbindlichkeit für die Mitwirkung vor. Bei der schriftlichen Befragung der Schülerinnen und Schüler, die für Schüler und Eltern nicht zwingend ist, können Eltern und Sorgeberechtigte die Schülerfragebögen vorab in der Schule einsehen. Sollten sie die Teilnahme ihres Kindes an der Befragung ablehnen, so müssen sie dies der Schulleitung rechtzeitig mitteilen. Die Teilnahme an den Gesprächen ist für den Schulelternbeirat und die Schülervertretung freiwillig. Verpflichtend ist die Teilnahme am evaluierten Unterricht.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AQS
Alle bei der AQS beschäftigten oder von ihr beauftragten Personen, die an Erhebung, Auswertung und Aufbewahrung von Daten beteiligt sind, werden regelmäßig über die datenschutzrelevanten Verfahren informiert und haben eine entsprechende Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Datenschutzes unterzeichnet.
Externe Teamleitungen, Koreferenten und Schulaufsichtsbeamte
Externe Teamleiterinnen und Teamleiter, Koreferentinnen und Koreferenten sowie Referentinnen und Referenten der Abteilung 3 der ADD werden vor dem Einsatz von der jeweiligen Teamleitung der AQS auf die datenschutzrelevanten Aspekte der Datenerhebung informiert. Für sie gilt, dass sie nicht in der eigenen Schule oder in unmittelbarer Nachbarschaft zur eigenen Schule eingesetzt werden, bzw. in ihrem Aufsichtsbezirk evaluieren.
Link zum Landesdatenschutzbeauftragten