Um die Nachhaltigkeit der Qualitätsarbeit an Schulen sicherzustellen, sind die Schulen nach dem Schulgesetz verpflichtet, auf Basis des Evaluationsberichts verbindliche Zielvereinbarungen mit der zuständigen Schulaufsicht zu schließen.

Um die Nachhaltigkeit der Qualitätsarbeit an Schulen sicherzustellen, sind die Schulen nach dem Schulgesetz verpflichtet, auf Basis des Evaluationsberichts verbindliche Zielvereinbarungen mit der zuständigen Schulaufsicht zu schließen.

Nach dem Besuch der AQS beginnt für die Schule die eigentliche Entwicklungsarbeit. Die Rückmeldungen der AQS und der Bericht zeigen Stärken und Entwicklungsfelder. Sie bieten die Grundlage, um schulintern zu reflektieren und die Ergebnisse mit dem internen Evaluationsprozess zu verknüpfen.
Hieraus leitet die Schule ihre Entwicklungsziele ab, die sich an den Qualitätsbereichen des Orientierungsrahmens Schulqualität orientieren. Die dort festgelegten Kriterien und Indikatoren sind eine wichtige Hilfe bei der Formulierung überprüfbarer Ziele. Je konkreter und transparenter Ziele und daraus folgende Handlungen sind, desto größer sind die Erfolgsaussichten. Schwerpunktsetzungen und Konzentration auf wesentliche Fragestellungen erleichtern die Arbeit und bündeln Ressourcen. Hilfreich ist der Einsatz der SMART-Formel. D.h. die Ziele sollen
Spezifisch, also konkret und eindeutig
Messbar, d.h. anhand von Zahlen und Indikatoren überprüfbar
Anspruchsvoll, d.h. akzeptiert und handlungsorientiert
Realistisch, d.h. erreichbar und
Terminierbar, also zeitlich überprüfbar
sein.
Die Formulierung der Ziele mündet in den Abschluss einer verbindlichen Zielvereinbarung mit der zuständigen Schulaufsicht.
Zielvereinbarungen sind ein innerschulischer Prozess, der von der Schulaufsicht steuernd beraten und begleitet wird. Die Schulaufsicht hat hierzu einen Ablaufplan mit empfohlenen Zeitvorgaben entwickelt, der allen Schulen zur Verfügung steht.
Die von der Gesamtkonferenz gefassten Beschlüsse werden vom Schulleiter oder der Schulleiterin im Rahmen der Gesamtverantwortung für die schulischen Prozesse mit der Schulaufsicht vereinbart. Aufgaben und Verantwortlichkeiten werden in einem internen Maßnahmenplan festgehalten. Mithilfe eines internen Evaluationsverfahrens überprüft die Schule regelmäßig die Erfüllung ihrer Ziele.